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Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlungen für Erwachsene
Ein Kieferorthopäde wird aufgesucht, um Zahn- oder Kieferfehlstellungen zu erkennen oder zu verhüten, beziehungsweise um eine Zahnregulierung durchführen zu lassen. Ein frühzeitiger Beginn mit der kieferorthopädischen Behandlung, schon im Kindesalter, ist durchaus sinnvoll, um Folgeschäden zu vermeiden. Obwohl Korrekturen von Fehlstellungen bei Kindern häufig einfacher zu beheben sind, macht auch die Kieferorthopädie für Erwachsene durchaus Sinn. Im Erwachsenenalter auftretende Kiefergelenkbeschwerden oder Schmerzen im Kopf, Gesicht und sogar der Wirbelsäule, können eine entsprechende Behandlung erforderlich machen. Neben einem nicht unerheblichen ästhetischen Aspekt sind wir auf unsere Zähne ein Leben lang angewiesen, weswegen die Gesunderhaltung des Kauapparates besonders wichtig ist. Solange die Zähne nicht von Karies befallen sind, der Knochenbau in Ordnung ist und keine Entzündungen im Mund auftreten, steht einer kieferorthopädischen Behandlung, auch bei Erwachsenen, nichts im Wege. Die Kosten dafür müssen jedoch häufig aus eigener Tasche beglichen werden. Denn als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat man keinerlei Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten, sobald das 18. Lebensjahr vollendet ist. Ausnahmen bilden notwendige operative Eingriffe, also kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlungen in Kombination. Diese werden zunächst anteilig von der Krankenkasse übernommen und der Eigenanteil kann nach Abschluss ebenfalls zurückerstattet werden. Trotzdem besteht die Möglichkeit, die finanziellen Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Versiegelungsschutz, eine professionelle Zahnreinigung, Lingualtechnik oder andere Leistungen, die im Rahmen des Behandlungsplanes anfallen, müssen ebenfalls vom Patienten getragen werden. Es stehen dem Patienten verschiedene Finanzierungsmodelle zur Verfügung, über die der Kieferorthopäde sicher gerne informiert. Privat versicherte Personen sollten vor Beginn mit ihrer Kasse abstimmen, in welchem Rahmen diese die Kosten trägt. Die Regelungen hierzu sind individuell verschieden und vom Leistungsumfang abhängig.
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